Insolvenz Erklärung | Bedeutung und Definition
Insolvenz (Definition, lateinisch von solvere ‚zahlen‘), bezeichnet die Situation dass Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht erfüllt werden können. Die Erklärung der Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung. Die Auswirkungen auf Gläubiger wie beispielsweise geschädigte Anleger sind häufig deutlich unangenehmer als diese nüchterne Beschreibung erwarten lässt.
Insolvenz Erklärung - unterschiedliche Ursachen
Zurückführen kann man eine Insolvenz Erklärung auf unterschiedliche Ursachen, die interner oder externer Natur sein können. Die internen Faktoren umfassen dabei sämtliche Aktivitäten, die unmittelbar vom betreffenden Unternehmen selbst ausgehen und schließlich zur Insolvenz führen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Fehlplanungen beziehungsweise Fehleinschätzungen handeln. Die externen Insolvenz-Faktoren dagegen beschreiben sämtliche Faktoren, die von außen einwirken. Beispiele für externe Ursachen sind dabei strukturelle und konjunkturelle Veränderungen des Marktgeschehens, Konkurrenzsituationen (Arbeitsmarkt, Absatz) oder auch unvorhergesehene Ereignisse.
Beispiele aus der Praxis: Geschlossene Schiffsfonds
In den vergangenen Jahren haben, nach Marktschätzungen, mehr als 100 geschlossene Schiffsfonds Insolvenz angemeldet. Vielfach reichten die erzielbaren Charterraten nicht mehr aus, um Betriebskosten zu zahlen, Zins- und Tilgungsdienst zu leisten oder die Rechnung für die Klassenerneuerung - eine Art TÜV für Schiffe - zu begleichen. Auch das Nachschießen von Kapital der Anleger hat oftmals nichts mehr daran ändern können.
Vergleichbar geht es der Solarbranche. Die einstmals größte deutsche Solarfirma Solon ist insolvent, ebenso wie der einstige "Star" der Branche, die Solar Millennium AG.
Auch wird die Insolvenz oftmals als scheinbar elegante "Flucht" bei betrügerischen Kapitalanlagen missbraucht. Wurden Anleger durch Betrüger zu Anlagen in Firmen verleitet, glauben sich die Verantwortlichen dadurch auf der sicheren Seite, dass sie die Firma in die Insolvenz gehen lassen und die Anleger auf die Möglichkeit des Insolvenzverfahrens verweisen. Für Anleger gibt es hier oftmals die Möglichkeit des Durchgriffes auf die hinter den Firmen stehenden handelnden Personen.
Insolvenz Erklärung - Bedeutung für Anleger
Leider gehören Anleger nur all zu oft zu den Verlierern einer Insolvenz. Entweder sacken die Aktienwerte auf Cent-Beträge ab oder es kann z.B. bei der Investition in Schiffsfonds, Genussscheine oder Schuldverschreibungen ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals entstehen. Als Aktionär ist man Gesellschafter des insolventen Unternehmens und daher streng genommen rechtlich Schuldner im Insolvenzverfahren. Da jedoch in der Regel keine Nachschusspflicht für den Aktionär besteht, muss der Anleger nicht für die Schulden des Unternehmens einstehen. Damit aber ein Totalverlust möglichst reduziert wird, ist es wichtig sich rechtlichen Beistand zu holen. So kann man in dem Moment der endgültigen Insolvenzeröffnung, die Forderung zur Insolvenztabelle der Gesellschaft anmelden. Ebenso gibt es in den verschiedensten Fällen die Möglichkeit, den für den Anleger entstanden Schaden anderweitig z.B. bei "Hintermännern" geltend zu machen.