Venture Plus V+ Fonds Erfahrungen
Nach Liquidation weitere Zahlungen abwenden
München, 07.12.2018. Die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 1 KG, Venture Plus GmbH & Co. Fonds 2 KG & die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 3 KG haben in der Gesellschaftsversammlung vom 07.12.2018 die Liquidation beschlossen. Wie auch bei der Venture Plus Fonds 4 ist nun zu befürchten, dass Sie aufgefordert werden, ggf. rückständige Raten auszugleichen und die vereinbarten Ratenzahlungen weiterhin zu leisten.
Was können Sie als Anleger dagegen tun? KAP Rechtsanwälte haben bereits eine Vielzahl von Klagen eingereicht und erfolgreich geführt. Positive Urteile liegen uns gegen mehrere Gegner vor. Die vielversprechendste Möglichkeit, finanzielle Verluste in Zusammenhang mit dieser Beteiligung zumindest gering zu halten, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dies meint zum einen, diesen Anspruch der Gesellschaft entgegenzuhalten, um weitere Zahlungen abzuwenden.
Venture Plus Fonds – trotz Liquidation weiter Raten zahlen?
München, 30.09.2017- Bereits im Februar 2017 wurde der Beschluss zur Liquidation der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG gefasst. Nun teilte die Gesellschaft mit, dass die Liquidation im Jahr 2018 abgeschlossen sein soll. Im selben Atemzug mit der Forderung, dass die Gesellschafter der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (kurz: V+ Fonds 4) bis zum Abschluss der Liquidation ihre vereinbarten Ratenzahlungen weiterhin leisten und ggf. rückständige Raten ausgleichen müssten.
Bei den weiterhin von der V+ Fonds 4 geforderten monatlichen Raten handelt es sich um die Zahlung der vereinbarten Kommanditeinlage. Die V+ Fonds 4 ist dabei der Meinung, trotz Liquidation der Gesellschaft, bis zur Volleinzahlung weiter Gelder zu erhalten. Eine Beendigung der Liquidation sei nach ihrer Meinung erst möglich, wenn alle Einlagen gezahlt sind. Kein angenehmer Gedanke, wenn man bedenkt, dass von der Gesellschaft keinerlei Zahlungen mehr zu erwarten sind.
Was können Anleger dagegen tun?
Die vielversprechendste Möglichkeit, finanzielle Verluste in Zusammenhang mit dieser Beteiligung zumindest gering zu halten, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dies meint zum einen, diesen Anspruch der Gesellschaft entgegenzuhalten, um weitere Zahlungen abzuwenden.
Ansprüche Schadensersatzprüfen lassen
Zudem können Schadensersatzansprüche insbesondere gegenüber dem Vermittler der Anlage bestehen. Häufig wurden die Anleger von ihrem Berater nämlich nicht korrekt, oft sogar überhaupt nicht, über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt. Ein Anlageberater ist verpflichtet, anlage- und anlegergerecht beraten und dabei insbesondere die persönlichen und finanziellen Bedürfnisse des Anlegers im Auge zu haben.
Unter diesem Aspekt hätte diese hochriskante Investition nur ausgewählten, risikoaffinen Anlegern angeboten werden dürfen. Insbesondere hätte nicht dazu geraten werden dürfen, sichere Kapitalanlagen wie Lebensversicherungen o.ä. aufzulösen, um in die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG zu investieren.
Wird der Schadensersatzanspruch durchgesetzt, so ist der Anleger zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie gezeichnet.
Dies gilt nicht nur für Beteiligungen an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG, sondern für sämtlich V+ Fonds Beteiligungen (wie die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 2 KG, Venture Plus GmbH & Co. Fonds 3 KG).