Standard Life Widerspruch
LG Frankfurt a. M. befindet Widerspruchsbelehrung als unzureichend
Das Landgericht Frankfurt am Main hat im Februar 2017 in einem von der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstrittenem Urteil festgestellt, dass die Widerspruchsbelehrungen der Standard Life Versicherung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Kunden, die mit der Entwicklung ihrer Versicherung unzufrieden sind, haben dadurch die Chance, die Versicherung doch noch besser zu beenden als mit einer bloßen Kündigung. Auch bei schon zurückgezahlten Versicherungen lohnt sich ein Blick.
Standard Life Versicherung Urteil* vom 26.01.2017
Das Landgericht Frankfurt führt in seinem Urteil vom 26.01.2017 (noch nicht rechtskräftig) aus: "Die Widerrufsbelehrung in dem Schreiben vom 07.01.2008 entsprach nicht den Anforderungen des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG. Die Belehrung enthält jedenfalls keinen Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs. Der Verweis auf ein „Basispaket Version Das Kleingedruckte mal ganz groß“ ist dabei unzureichend, die Belehrung hat als solche vollständig zu sein (vgl. BGHZ 200, 293 Rn. 39)”.
Die Ausübung des Widerspruchsrecht hat grundsätzlich zur Folge, dass die Versicherung dem Versicherungsnehmer die gezahlten Prämien ebenso wie die aus den Prämien gezogenen Nutzungen zurückerstatten muss. Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen dabei nicht in Abzug gebracht werden - diese sind in voller Höhe zu erstatten. Dies führt in der Praxis dazu, dass unattraktiv gewordene Lebensversicherungsverträge den Versicherten bei geschickten Vorgehen doch noch einen entsprechenden Gewinn bescheren können und ein lohnender Ausstieg aus der Versicherung gefunden werden kann.
Möglichkeiten für Versicherungsnehmer
Durch die klare Feststellung des Landgerichts Frankfurt am Main, dass die Widerspruchsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht ist hier ein deutliches Signal an die Versicherungsnehmer der Standard Life, ihren Vertrag kritisch zu überprüfen und einen Ausstieg zu suchen.
KAP Rechtsanwälte vertreten Mandanten
unter anderem zu folgenden Standard Life Versicherungen
- Standard Life Freelax - aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
- Standard Life Swing - Kapiallebensversicherung
- Standard Life Best Basic - aufgeschobene Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht
- Standard Life Maxxellence Basic fondsgebundene Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht
- Standard Life Maxxellence Invest - aufgeschobene fondsgebundene Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht
- Standard Life Airbag - Kapitallebensversicherung