INFINUS-Skandal
INFINUS-Urteil: LG Dresden urteilt im INFINUS-Prozess
München, 10.07.2018 - Die Ex-Manager erhielten durch Urteil des LG Dresden vom 09.07.2018 die juristische strafrechtliche Konsequenz. Sie wurden zur Freiheitsstrafen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Kapitalanlagebetrugs verurteilt.
Landgericht Dresden eröffnet Strafprozess gegen Infinus-Manager
München, den 16.11.2015 - In Sachen Infinus / Future Business wurde die Anklage gegen frühere Verantwortliche der Gruppe eröffnet. Die Anklage lautet auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug. Insbesondere wird den Angeklagten vorgeworfen, dass es sich bei dem Geschäftsmodell um ein Schneeballsystem gehandelt habe, das keine Aussicht auf ein tragfähiges Geschäftsmodell gehabt habe.
Das Verfahren begann - wie man es von derartigen großen Strafverfahren erwartet - mit diversen Anträgen der Verteidigung. Unter anderem sollte das Gericht nicht zuständig und eingesetzte Richter abzulehnen sein.
Weiterhin lässt beispielsweise der Gründer der Infinus, Jörg Biehl, nach wie vor vortragen, dass der Schaden nur durch das Eingreifen der Staatsanwaltschaft entstanden sei. Gutachter und offensichtlich auch die Staatsanwaltschaft Dresden gehen jedoch weiterhin davon aus, dass hier von Anfang an geplant war, die Anleger zu täuschen.
Wenn sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bewahrheiten, heißt das für Anleger unter anderem, dass Schadensersatzansprüche auch gegen die Gründer gegeben sind. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass Vorstände so genannter “Schwindelunternehmen” d.h. Unternehmen, die von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden ausgelegt waren, den Anlegern auf Schadensersatz haften (BGH VI ZR 463/14).
Anleger sollten aufgrund der nun laufenden Verjährungsfristen nicht mehr allzu lange abwarten, ihre Ansprüche geltend zu machen. Bereits Ende 2016 besteht die Gefahr, dass Ansprüche, die bis dahin noch nicht wirksam erhoben worden sind, verjähren. Denkbar sind neben den Ansprüchen gegen die Vorstände und Hintermänner auch Ansprüche gegen weitere Beteiligte. KAP Rechtsanwälte haben bereits Klagen eingereicht.
Betroffen sind unter anderem Anleger der:
Future Business KGaA
ecoConsort AG
Prosavus AG