Diesel Fahrverbote in Städten
Verwaltungsgericht Leipzig entscheidet zu Diesel Fahrverboten in Städten
München, Leipzig, den 22.02.2018 - Das Verwaltungsgericht in Leipzig hat am 22.02.2018 über Zulässigkeit der Diesel-Fahrverbote beraten. Die Entscheidung darüber jedoch auf en 27.02.2018 vertagt.
München, den 18.02.2018 – Am 22.02.2018 wird das Bundesverwaltungsgericht ein Grundsatzurteil zum Thema Diesel-Fahrverbote sprechen. Nachdem die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf Diesel-Fahrverbote als einzige Möglichkeit gesehen haben, die Luftqualität in den Innenstädten sauber zu halten, entscheidet nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob diese Fahrverbote rechtens waren und von den deutschen Städten verhängt werden dürfen.
Von vielen Beobachtern wird ein „ja“ zum Fahrverbot inzwischen als sehr wahrscheinlich gesehen. Bei Fahrverboten können in den entsprechenden Städten bestimmte Zonen für Diesel-Fahrzeuge gesperrt werden oder nur neuesten Diesel-Autos, die einen sehr geringen Schadstoffausstoß haben, kann die Einfahrt in diese Zonen erlaubt werden.
Betroffen sind neben Stuttgart und Düsseldorf auch München. Weitere Städte, deren Luftqualität ein Fahrverbot wahrscheinlich machen sind Hamburg, Berlin, Aachen, Bonn, Darmstadt, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a.M., Gelsenkirchen, Köln, Limburg, Mainz, Offenbach, Reutlingen und Wiesbaden.
Umweltbundesamt: Diesel-Fahrverbote drohen weiter
München, den 23.08.2017 – Deutlicher konnte die Aussage des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) kaum sein: die im so genannten „Dieselgipfel“ beschlossenen Nachrüstungen von Diesel-Fahrzeugen reichen bei weitem nicht aus, um Fahrverbote in fast 70 deutschen Städten zu verhindern.
Im Gegenteil: die Software-Lösung würden die schädlichen Ausstoße nur um rund 6 Prozent senken, erforderlich wären aber bis zu 25 Prozent.
Diesel-Fahrern drohen damit auch weiterhin Fahrverbote in deutschen Städten. In Stuttgart und München wird hierüber schon länger diskutiert. Betroffen sind auch Fahrer neuerer Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6, die nach neueren Erkenntnissen im Alltagsgebrauch deutlich mehr Stickoxid ausstoßen als auf dem Prüfstand.
Drohendes Diesel Fahrverbote in fast 70 Städten
Aachen, Berlin, Bonn, Darmstadt, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Limburg, Mainz, München, Offenbach, Reutlingen, Stuttgart, Wiesbaden
Schritte für betroffene Diesel-Fahrer
Doch betroffene Diesel-Besitzer können selbst aktiv werden. Insbesondere wenn es sich um ein Fahrzeug der Marken handelt, die im Verdacht stehen, durch eine Manipulationssoftware die Schadstoffwerte im Labor „geschönt“ zu haben, stehen die Aussichten nicht schlecht.
Betroffen sind hiervon Fahrzeuge von Volkswagen, Porsche, Skoda, Seat und Audi aber auch Fahrzeuge der Marke Mercedes Benz.
Diverse Gerichte haben bereits geurteilt, dass Besitzer eines manipulierten Diesel-Fahrzeugs dieses an den Hersteller oder Händler zurückgeben können und hierbei nur einen sehr geringen Nutzungsersatz pro Kilometer (je nach Kaufpreis zwischen rund 6 und 25 Cent / Kilometer) anrechnen lassen müssen. Im Vergleich zu den derzeit stets sinkenden Verkaufspreisen für entsprechende Fahrzeuge eine lohnende Alternative, den Diesel los zu werden und den Ertrag stattdessen in eine tatsächlich “saubere” Alternative zu investieren.
Urteile für betroffene Diesel-Fahrer
Es ist jetzt Zeit zu handeln. Die Luft wird dünn für Diesel-Fahrer. Viele Urteile für Betroffene Pkw Halter wurden bereits gesprochen. Nach den Urteilen können die Kläger ihre Fahrzeuge zurückgeben unterhalten den Kaufpreis abzüglich einer sehr geringen Erstattung für gefahrene Kilometer zurück. Wir beraten Sie gern.