Hintergründe Bankrecht
Das Bankrecht beinhaltet die Anwendung etlicher Gesetze und Rechtsnormen aus verschiedenen gesetzlichen Teilgebieten (HGB, BGB, Kreditwesengesetz usw.).
Der Rechtsbegriff Bankrecht gliedert sich rechtsdogmatisch als Spezialgebiet des öffentlichen und privaten Wirtschaftsrechts ein. Dabei umfasst es neben den klassischen Gegenständen des Geld- bzw. Währungsrechts, vorallem Regelungen zu Rechtsverhältnissen der Banken und Kreditinstituten, die das Bankgewerbe als Institution betreffen. Die Vorschriften definieren zunächst die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Banken auf privater Ebene. Miteinbezogen werden aber im Rahmen des öffentlichen Bankrechts, auch Rechtsgrundlagen zwischen Banken und dem Staat bzw. staatlichen Einrichtungen - national, wie international.