Wo Geld ist, sind schwarze Schafe nicht weit, die versuchen sich mit mehr oder weniger dubiosen Mitteln Geld zu verschaffen. Dies kann von offensichtlichem Betrug, über ausgefeilte Methoden bis hin zu schlicht fahrlässigen Fehlberatung oder Falschberatungen alles sein. Hilfesuchende geschädigte Anleger stehen dann oft vor der Frage, wie sie vorgehen können, um ihr verlorenes Geld zurück zu bekommen. Allein eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft hilft nicht, das Geld zurück zu erhalten. Hierzu müssen geschädigte Anleger selbst aktiv werden.
Anleger sollten sich hierbei unbedingt an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen, ganz gleich über welche Art des Vorgehens Sie nachdenken, ob über eine Einzelklage, eine Verbandsklage oder Musterklage geschädigter Anleger. Die zuletzt genannten Verbandsklagen oder Sammelklagen sind gute Möglichkeiten, Ansprüche und Interessen von Anlegern zu bündeln und gemeinsam geltend zu machen. Gerade auf dem Gebiet des Anlegerschutzes ist es häufig von Vorteil, mehr als einen Einzelfall zu kennen, da nur so die Hintergründe eines Falles aufgeklärt und Gemeinsamkeiten etwa bei der Beratung von Anlegern festgestellt werden können.
Die Tätigkeit von spezialisierten Anwälten und Kanzleien auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts hat in der Vergangenheit schon häufig zu Urteilen der obersten Gerichte geführt, die die Rechte von Anlegern erheblich gestärkt haben. So sind z.B. aufgrund solcher Urteile Banken inzwischen verpflichtet, über Provisionen aufzuklären, die sie beim Kauf von Wertpapieren erhalten. Die Tätigkeit eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktecht kann damit auch als aktiver Verbraucherschutz für alle Anleger gesehen werden.
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